Ergotherapie wird von den gesetzlichen Krankenkassen als Heilmittel anerkannt. Eine Übernahme der Behandlungskosten durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen setzt eine ärztliche Verordnung auf dem grünen Formular „Heilmittelverordnung Nr.18“ voraus.
In indizierten Fällen ( z.B. Imobilität, Wohnraumsanpassung, Selbstversorgung etc.) kann es notwendig sein, Klienten in ihrem sozialen Umfeld zu begleiten. Damit die Leistung "Hausbesuch" vom Klienten in Anspruch genommen werden kann, muss sie explizit auf dem Rezept angekreuzt werden.